§ 248 BAO
Über die Berufung gegen einen Haftungsbescheid und erhobene Berufungen gegen die Bescheide über die Abgabenansprüche ist zunächst über den Haftungsbescheid zu entscheiden.
VwGH 20.01.2005, 2002/14/0091
§ 248 BAO
Über die Berufung gegen einen Haftungsbescheid und erhobene Berufungen gegen die Bescheide über die Abgabenansprüche ist zunächst über den Haftungsbescheid zu entscheiden.
VwGH 20.01.2005, 2002/14/0091