Zusammenfassung: Über die mögliche rückwirkende Wirksamkeit von Steuerklauseln, wenn sie an Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit im Sinne des § 295a BAO anknüpfen.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO
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Zusammenfassung: Über die mögliche rückwirkende Wirksamkeit von Steuerklauseln, wenn sie an Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit im Sinne des § 295a BAO anknüpfen.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO
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