Zusammenfassung: Die Autorin weist in ihrem Beitrag darauf hin, dass nach der Novellierung des MedienG 2005 nunmehr auch Websites und Newsletter vom Geltungsbereich des Mediengesetz erfasst sind und erläutert, welche Publizitätspflichten bzw Gegendarstellungspflichten dadurch Betreibern von Internetseiten sowie Absendern von Newsletters auferlegt werden.