§ 236 BAO
Der VwGH nimmt zur gebotenen Billigkeit und Zweckmäßigkeit einer Abgabennachsicht Stellung.
VwGH 03.07.2003, 2002/15/0155
§ 236 BAO
Der VwGH nimmt zur gebotenen Billigkeit und Zweckmäßigkeit einer Abgabennachsicht Stellung.
VwGH 03.07.2003, 2002/15/0155