§ 12 Abs 1 Z 3 KStG 1988
Der VwGH prüft, ob die anlässlich eines Kanzleifestes erfolgte Vorstellung neuer Hard- und Software einen ausschließlichen Repräsentationszweck erfüllt.
VwGH 03.07.2003, 2000/15/0159
§ 12 Abs 1 Z 3 KStG 1988
Der VwGH prüft, ob die anlässlich eines Kanzleifestes erfolgte Vorstellung neuer Hard- und Software einen ausschließlichen Repräsentationszweck erfüllt.
VwGH 03.07.2003, 2000/15/0159