§ 1 HGB; § 2 HGB; § 4 HGB; 105 HGB; § 128 HGB; § 1175 ABGB; § 1176 ABGB; § 1177 ABGB
Der OGH erörtert, dass das Bestehen der Gründungsvoraussetzungen einer OHG eine konkludente Änderung der Rechtsform einer GesBR in eine OHG bewirkt. Weiters legt er dar, dass sich die Umwandlung des Gesamthandeigentums in Miteigentum auf § 142 Abs 1 HGB gründet.