§ 167 Abs 2 BAO
Die Beurteilung der tatsächlichen Leistung der Gesellschaftseinlage oder der bloßein buchhalterischen Verschleierung von Umsatzminderungen obliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde.
VwGH 01.07.2003, 2001/13/0132
§ 167 Abs 2 BAO
Die Beurteilung der tatsächlichen Leistung der Gesellschaftseinlage oder der bloßein buchhalterischen Verschleierung von Umsatzminderungen obliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde.
VwGH 01.07.2003, 2001/13/0132