§ 6 KommStG
Die aus § 6 KommStG 1993 ableitbare Schuldnerposition des Kommanditisten hat zur Folge, dass die Haftungsbegrenzungen nicht zur Anwendung gelangen. Auch die Erstreckung der Rechtswirkungen eines Ausgleichs auf den Kommanditisten kommt nicht in betracht.
VwGH 01.07.2003, 98/13/0228