§ 237 Abs. 1 BAO
Die Beurteilung der Unbilligkeit der Steuereinhebung stellt keine Ermessensentscheidung dar.
VwGH 02.07.2002, 99/14/0284
§ 237 Abs. 1 BAO
Die Beurteilung der Unbilligkeit der Steuereinhebung stellt keine Ermessensentscheidung dar.
VwGH 02.07.2002, 99/14/0284