§ 2 Z 1 KVG
Der VwGH nimmt zur Begründung der Gesellschaftsteuerpflicht Stellung und erläutert, dass auch Gläubiger als "Gesellschafter" der inländischen Kapitalgesellschaft zu qualifizieren sind.
VwGH 18.07.2002, 99/16/0196
§ 2 Z 1 KVG
Der VwGH nimmt zur Begründung der Gesellschaftsteuerpflicht Stellung und erläutert, dass auch Gläubiger als "Gesellschafter" der inländischen Kapitalgesellschaft zu qualifizieren sind.
VwGH 18.07.2002, 99/16/0196