§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG
Der Antritt zu den Vorprüfungen einer Maturaschule bringt den ernsthaften Willen am Erfolg der Berufsausbildung zum Ausdruck.
VwGH 26.06.2002, 98/13/0042
§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG
Der Antritt zu den Vorprüfungen einer Maturaschule bringt den ernsthaften Willen am Erfolg der Berufsausbildung zum Ausdruck.
VwGH 26.06.2002, 98/13/0042