§ 212a BAO
Eine Ausdehnung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Aussetzung der Steuererhebung aufgrund eines anhängigen Beschwerdeverfahrens vor dem VwGH oder dem VfGH ist nicht möglich.
VwGH 28.05.2002, 96/14/0157; VwGH 96/14/0175
§ 212a BAO
Eine Ausdehnung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Aussetzung der Steuererhebung aufgrund eines anhängigen Beschwerdeverfahrens vor dem VwGH oder dem VfGH ist nicht möglich.
VwGH 28.05.2002, 96/14/0157; VwGH 96/14/0175