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Säumniszuschläge wegen Beachtung der Rz. 2012 UStR 2002

SteuernBMFSWK 2003, S 272 Heft 7 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Die Festlegung eines Säumniszuschlages aufgrund der Berücksichtigung eines Vereinfachungsvorschlags in einem BMF-Erlass (in concreto Rz 2012 UStR 2000) begründet eine sachliche Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO.

Rechtsgrundlagen: Rz 2012 UStR 2000; § 236 Abs 1 BAO; § 323 Abs 8 BAO; § 217 Abs 7 BAO

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