Zusammenfassung: Der Autor beschreibt einleitend die historische Entstehungsgeschichte des § 26 Abs 1 Z 2 AktG und nimmt darauf aufbauend zur Überprüfung der Deckungspflicht des Ausgabebetrages Stellung. Dabei erläutert er auch den Stellenwert des Grundsatzes der Kapitalaufbringung und skizziert die gerichtliche Sacheinlageprüfung.