Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld prüft, ob Schadenersatzleistungen eines Rechtsanwalts als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden dürfen.
Weiterführende Hinweise: FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 17.07.2002
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Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld prüft, ob Schadenersatzleistungen eines Rechtsanwalts als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden dürfen.
Weiterführende Hinweise: FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 17.07.2002
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