Zusammenfassung: Die Zurückbehaltung einer Liegenschaft im Rahmen der Einbringung eines Teilbetriebs in eine GmbH muss im Zuge der Berechnung der unbaren Entnahme beachtet werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 4 UmgrStG; § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG
Zusammenfassung: Die Zurückbehaltung einer Liegenschaft im Rahmen der Einbringung eines Teilbetriebs in eine GmbH muss im Zuge der Berechnung der unbaren Entnahme beachtet werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 4 UmgrStG; § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG