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Meldeverpflichtung gemäß § 109 a EStG 1988

TagesfragenSWK 2003, T 244 Heft 33 v. 20.11.2003

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag weist auf die Meldepflicht des § 109a EStG 1988 hin, nach der Daten der Auftragnehmer durch den Auftraggeber übermittelt werden müssen.

Rechtsgrundlagen: § 109a EStG 1988

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