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Kanzleiverlegung nach Liechtenstein

KurzinfoSWK 2003, K 17 Heft 33 v. 20.11.2003

Zusammenfassung: Im konkreten Fall hat ein österreichischer Steuerberater unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes seine Kanzlei nach Liechtenstein verlegt.

BMF EAS 2354

Rechtsgrundlagen: § 6 Z 6 EStG

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