§ 212a BAO
Der VwGH erläutert, welche Umstände die Veranlassung des Ablaufs der Aussetzung der Steuereinhebung erfordern.
VwGH 31.07.2002, 2002/13/0075
§ 212a BAO
Der VwGH erläutert, welche Umstände die Veranlassung des Ablaufs der Aussetzung der Steuereinhebung erfordern.
VwGH 31.07.2002, 2002/13/0075