§ 212a BAO
Eine Ausdehnung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Aussetzung der Steuererhebung aufgrund eines anhängigen Beschwerdeverfahrens vor dem VwGH oder dem VfGH ist nicht möglich.
VwGH 31.07.2002, 2002/13/0136; VwGH 2002/13/0137
§ 212a BAO
Eine Ausdehnung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Aussetzung der Steuererhebung aufgrund eines anhängigen Beschwerdeverfahrens vor dem VwGH oder dem VfGH ist nicht möglich.
VwGH 31.07.2002, 2002/13/0136; VwGH 2002/13/0137