Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Entscheidung des BFH zum Anlass, um sich mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen ausbildungs- und Fortbildungskosten in Deutschland und Österreich in Abzug gebracht werden können.
BFH, 04.12.2002, VI R 120/01; BFH, 17.12.2002, VI R 137/01