Zusammenfassung: Das BMF nimmt Bezug auf den vorgesehenen Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger und erläutert, dass diese Regelung auch bei Bauleistungen ausländischer Unternehmer zur Anwendung gelangt. In diesem Zusammenhang definiert das BMF auch den Begriff der Bauleistung näher, erläutert die Rechnungslegungsvorschriften und beschreibt die Rechtslage für den Fall der Tätigkeit ausländischer Sub- oder Generalunternehmer.