Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur rechtlichen Qualifikation und zum Anwendungsbereich einer Erbschaftssteuerversicherung Stellung und prüft die Zulässigkeit des Abschlusses der Erbschaftssteuerversicherung durch eine dritte Person.
Rechtsgrundlagen: § 16 ErbStG; § 16 Abs 4 ErbStG; 3 159 Abs 2 VersVG