§ 42 Abs 1 Z 5 EO; § 35 Abs 2 EO
Die Autoren besprechen eine Entscheidung des OGH, in der dieser zur Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs bezüglich gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Abgaben Stellung nahm, eine Überprüfung der materiellen Rechtsgültigkeit des Rückstandsausweises im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit aber nicht für notwendig erachtete.