§ 3 Abs. 5 ErbStG
Auch eine Barzuwendung vier Jahre nach der Hochzeit kann allenfalls noch als steuerbefreite Heiratsausstattung qualifiziert werden.
VwGH 09.08.2001, 2000/16/0879
§ 3 Abs. 5 ErbStG
Auch eine Barzuwendung vier Jahre nach der Hochzeit kann allenfalls noch als steuerbefreite Heiratsausstattung qualifiziert werden.
VwGH 09.08.2001, 2000/16/0879