§ 24 KStG 1988
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen gemeinnützige Bauvereinigungen nicht zur Entrichtung von Kapitalertragssteuer verpflichtet sind. Weiters nimmt der VwGH zur Rückerstattung im Veranlagungsweg Stellung.
VwGH 27.03.2002, 96/13/0073