Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des OLG Linz, in der dieser darlegte, dass die verpflichtende Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen durch eine Filialniederlassung in Österreich eine Offenlegung im Staat der Hauptniederlassung voraussetzt.
OLG Linz, 16.10.2002, 6 R 206/02k