Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Anwendungsbereich des § 1333 Abs. 3 ABGB, der die Voraussetzungen für die Ersatzfähigkeit von Mahnkosten und Inkassospesen im Geschäftsverkehr konkretisiert.
Rechtsgrundlagen: § 1333 Abs. 3 ABGB; RL 2000/35/EG
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