§ 28 Abs. 5 EStG
Der Verzicht auf ein Fruchtgenußrecht hat die Auflösung und Nachversteuerung der steuerfreien Beträge zur Folge.
VwGH 27.08.2002, 99/14/0028
§ 28 Abs. 5 EStG
Der Verzicht auf ein Fruchtgenußrecht hat die Auflösung und Nachversteuerung der steuerfreien Beträge zur Folge.
VwGH 27.08.2002, 99/14/0028