§ 9 BAO
Der Geschäftsführer muss allfällige Beschränkungen in der Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich geltend machen, um sich von seiner Haftung zu entlasten.
VwGH 02.07.2002, 96/14/0076
§ 9 BAO
Der Geschäftsführer muss allfällige Beschränkungen in der Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich geltend machen, um sich von seiner Haftung zu entlasten.
VwGH 02.07.2002, 96/14/0076