Zusammenfassung: Die Autorin beleuchtet den Anwendungsbereich und die Zielsetzung des Spam-Verbots in der EU-Datenschutzrichtlinie, die die Zusendung von Werbemails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers untersagt, kritisiert aber die in § 106 Abs. 1 KIG vorgenommene Differenzierung zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die nach Ansicht der Verfasserin mit den vorgaben der Datenschutzrichtlinie nicht in Einklang steht.