§ 6 EStG; § 1 LVO; § 1 Abs. 2 LVO
Der Autor bespricht ein Erkenntnis des VwGH, in dem sich dieser mit der Liebhabereiprüfung bei einem Bauherrenmodell auseinandersetzte, resümierend aber das Vorliegen einer Liebhaberei infolge einer nur auf eine Sondertilgung rückfahrbare Erzielung des Gesamtüberschusses im 12. Jahr bejahte.