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Sonderausgaben für Wohnraumsanierung

SteuernSWK 2002, S 673 Heft 25 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Kosten für die Wohnraumsanierung können nicht bei einer dritten Person als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 15.07.2002

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 1 EStG

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