Zusammenfassung: Ein Bauleiter und Hausbetreuer kann die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in Abzug bringen.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, 12. 27.06.2002
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Zusammenfassung: Ein Bauleiter und Hausbetreuer kann die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in Abzug bringen.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, 12. 27.06.2002
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