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Arbeitszimmer eines Bauleiters und Hausbetreuers

SteuernSWK 2002, S 633 Heft 23 und 24 v. 15.8.2002

Zusammenfassung: Ein Bauleiter und Hausbetreuer kann die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in Abzug bringen.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, 12. 27.06.2002

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