§ 121 Abs. 5 Z 2 EStG 1988; § 121 Abs. 5 Z 3 EStG
Das BMF beschreibt die Vorgehensweise zur Festlegung von Einkommensteuervorauszahlungen infolge des Erkenntnisses des VfGH, in dem dieser darlegte, dass die Anhebung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2001 nicht verfassungskonform ist.