§ 4 Abs. 1 EstG; § 32 Z 1 EStG
Schadenersatzleistungen, die ein Architekt nach einem Verkehrsunfall erhält und die für eine behindertengerechte Adaptierung des Wohnhauses investiert werden, sind im Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Hauses als Betriebseinnahmen zu qualifizieren.