Zusammenfassung: Währungsgewinne, die erst nach dem Entstehungszeitpunkt der Dividendenforderung gegenüber der ausländischen Kapitalgesellschaft begründet werden, unterliegen der Steuerpflicht.
BFH, 07.11.2001, I R 3/01
Rechtsgrundlagen: § 10 KStG
Zusammenfassung: Währungsgewinne, die erst nach dem Entstehungszeitpunkt der Dividendenforderung gegenüber der ausländischen Kapitalgesellschaft begründet werden, unterliegen der Steuerpflicht.
BFH, 07.11.2001, I R 3/01
Rechtsgrundlagen: § 10 KStG