Zusammenfassung: Die Tätigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften kann als Liebhaberei zu qualifizieren sein.
BFH, 07.11.2001, I R 14/01
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 KStG
Zusammenfassung: Die Tätigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften kann als Liebhaberei zu qualifizieren sein.
BFH, 07.11.2001, I R 14/01
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 KStG