§ 63 Abs. 1 Tiroler LAO
Aus der eingeschränkten Überprüfungspflicht der Behörde bezüglich des Vorliegens einer rechtsgültigen Vollmacht resultiert ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab für den Parteienvertreter.
VwGH 28.06.2001, 2001/16/0060
§ 63 Abs. 1 Tiroler LAO
Aus der eingeschränkten Überprüfungspflicht der Behörde bezüglich des Vorliegens einer rechtsgültigen Vollmacht resultiert ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab für den Parteienvertreter.
VwGH 28.06.2001, 2001/16/0060