§ 2 Abs. 2 EStG 1988
Der VwGH erörtert unter Bezugnahme auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, dass in Deutschland erlittene Verluste bei Bemessung der Einkommenssteuerpflicht in Österreich nicht zu beachten sind.
VwGH 25.09.2001, 99/14/0217