Zusammenfassung: Der Beitrag enthält einen Erfahrungsbereicht über die praktische Umsetzung der verpflichtenden Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern im Rahmen der EDV-Buchführung und der elektronischen Aufzeichnungen. Der Autor nimmt dabei auch auf die Rechtslage in Deutschland und die Zugriffsrechte der Finanzbehörden Bezug.
Rechtsgrundlagen: § 131 BAO; § 132 BAO