Zusammenfassung: Gaedke setzt sich kritisch mit einem Beitrag von Rombold auseinander, in der dieser nachzuweisen versuchte, dass eine verspätete Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben unter bestimmten Voraussetzungen ohne weitere Nachteile durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Reaktionsweise der Finanzbehörden ermöglicht wird.
Rechtsgrundlagen: § 212 BAO; § 20 BAO; § 115 Abs 3 BAO