§ 9 BAO
Der VwGH nimmt zur Bestimmung des Verschuldens eines Vertreters im Rahmen der Haftung für Umsatzsteuerbeträge Stellung.
VwGH 26.07.2000, 95/14/0015
§ 9 BAO
Der VwGH nimmt zur Bestimmung des Verschuldens eines Vertreters im Rahmen der Haftung für Umsatzsteuerbeträge Stellung.
VwGH 26.07.2000, 95/14/0015