§ 176 Abs 1 FinStrG
Der VwGH nimmt zu den inhaltlichen Vorgaben bei der Beantragung eines Strafaufschubs Stellung.
VwGH 19.07.2000, 98/13/0123
§ 176 Abs 1 FinStrG
Der VwGH nimmt zu den inhaltlichen Vorgaben bei der Beantragung eines Strafaufschubs Stellung.
VwGH 19.07.2000, 98/13/0123