§ 303 Abs 4 BAO
Ein Verschulden der Behörde an der Nichtberücksichtigung maßgeblicher Tatsachen und Beweismittel steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen.
VwGH 26.07.2000, 95/14/0094
§ 303 Abs 4 BAO
Ein Verschulden der Behörde an der Nichtberücksichtigung maßgeblicher Tatsachen und Beweismittel steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen.
VwGH 26.07.2000, 95/14/0094