§ 34 Abs 7 EStG 1988
Sofern die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Österreich abgelehnt wird, können die entstehenden Kosten für das Studium eines Kindes an einer amerikanischen Universität als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
§ 34 Abs 7 EStG 1988
Sofern die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Österreich abgelehnt wird, können die entstehenden Kosten für das Studium eines Kindes an einer amerikanischen Universität als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.