§ 4 Abs 3 EStG 1988
Die Fortführung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger eines verstorbenen Einnahmen-Ausgaben-Rechners indiziert einen Wechsel der Gewinnermittlungsmethode beim Betriebsvermögensvergleich nicht.
VwGH 27.06.2000, 99/14/0281