§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
Die Ausgaben einer Lehrerin in einer kaufmännischen Berufsschule für die Absolvierung eines NLP-Kurses können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
VwGH 27.06.2000, 2000/14/0096; VwGH 2000/14/0097
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
Die Ausgaben einer Lehrerin in einer kaufmännischen Berufsschule für die Absolvierung eines NLP-Kurses können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
VwGH 27.06.2000, 2000/14/0096; VwGH 2000/14/0097