Zusammenfassung: Der Umstieg von einer gewerblichen Beherberungstätigkeit zur Dauervermietung ist als Betriebsaufgabe zu qualifizieren, die die Veranlagung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfordert.
Rechtsgrundlagen: Rz 5646 ESTR 2000
Weiterführende Hinweise: BMF, 21.12.2000