Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert in Hinblick auf diesbezügliche Rechtsänderungen durch des Abgabenänderungsgesetz 2001 die (kommunal-)steuerlichen Rahmenbedingungen und die Person des Steuerschuldners bei (auch grenzüberschreitenden) Personalgestellungen durch inländische oder ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, nimmt zum Anwendungsbereich der Sechsmonatsfrist des § 7 KommStG Stellung, beschreibt die Rechtslage bei Beschäftigungsunterbrechungen oder einem Beschäftigerwechsel und weist schließlich auf die Rechtsänderungen bei Freibetrag und Freigrenze nach § 9 Satz 2 KommStG hin.